Die DGPro fördert wissenschaftliche Projekte aus dem Bereich der
zahnmedizinischen Prothetik, der Biomaterialforschung und angrenzender
Forschungsgebiete mit einer Fördersumme von bis zu 7.500 €.
Die
Forschungsförderung der DGPro versteht sich ausdrücklich als
Anschubfinanzierung. Ziel ist es, innovative
Forschungsvorhaben in einer frühen Projektphase zu unterstützen, erste
Vorarbeiten und Pilotdaten zu ermöglichen sowie die Grundlage für die
erfolgreiche Einwerbung größerer Drittmittel (z. B. DFG, BMBF oder andere
öffentliche Förderorganisationen) zu schaffen. Die Förderung ist daher nicht
als dauerhafte Finanzierung eines Forschungsschwerpunkts oder einer
fortlaufenden Projektlinie vorgesehen.
Projektleiter*innen können einen
Antrag auf Förderung eines konkreten Forschungsvorhabens stellen. Der Antrag
soll sich an den Anforderungen einer DFG-Sachbeihilfe orientieren und
insbesondere die Kapitel „Stand der Forschung einschließlich eigener
Vorarbeiten“ sowie „Ziele und Arbeitsprogramm“ enthalten. Einschließlich
Lebenslauf sollte der Antrag einen Umfang von maximal zehn Seiten nicht
überschreiten.
Die Anträge sind in digitaler Form beim Vorstand der
DGPro einzureichen und werden im Peer-Review-Verfahren bewertet. Über die
Förderung entscheidet der Vorstand in der Regel zweimal jährlich im Rahmen
der Vorstandssitzungen. Antragsteller*innen müssen Mitglied der DGPro
sein.
Ein begründeter Folgeantrag ist grundsätzlich möglich. Da die
DGPro-Förderung jedoch den Charakter einer Anschubfinanzierung besitzt,
erwartet der Vorstand bei wiederholten Förderanträgen eine nachvollziehbare
Darstellung der bisherigen Drittmittelaktivitäten. Spätestens vor einer
dritten Förderung ist darzulegen, dass für die Fortführung des
Forschungsvorhabens Anträge bei externen Fördermittelgebern gestellt wurden.
Entsprechende Bewilligungs- oder Ablehnungsschreiben sind – soweit vorhanden
– den Antragsunterlagen beizufügen.
Als Fristen für die Antragseinreichung gelten jährlich der 31. März sowie der 30. September.
Bei der Kostenaufstellung sind insbesondere für externe projektbezogene
Ausgaben (z. B. zahntechnische Laborleistungen oder Auftragsarbeiten)
entsprechende Kostenvoranschläge beizufügen.
Nach Abschluss des
Projekts sind ein Mittelverwendungsnachweis sowie ein wissenschaftlicher
Ergebnisbericht einzureichen. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt
ausschließlich an die Drittmittelverwaltung der jeweiligen Institution, an
der die Antragstellerin bzw. der Antragsteller beschäftigt ist.
Bitte nutzen Sie zur Formulierung Ihres Antrags das hier hinterlegte Formular und geben Sie auch ein Projektitel an!
Ihren Antrag senden Sie bitte per e-mail an info@dgpro.de.