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Forschungsförderung

Die DGPro fördert wissenschaftliche Projekte aus dem Bereich der zahnmedizinischen Prothetik, der Biomaterialforschung und angrenzender Forschungsgebiete mit einer Fördersumme von bis zu 7.500 €.
Die Forschungsförderung der DGPro versteht sich ausdrücklich als Anschubfinanzierung. Ziel ist es, innovative Forschungsvorhaben in einer frühen Projektphase zu unterstützen, erste Vorarbeiten und Pilotdaten zu ermöglichen sowie die Grundlage für die erfolgreiche Einwerbung größerer Drittmittel (z. B. DFG, BMBF oder andere öffentliche Förderorganisationen) zu schaffen. Die Förderung ist daher nicht als dauerhafte Finanzierung eines Forschungsschwerpunkts oder einer fortlaufenden Projektlinie vorgesehen.
Projektleiter*innen können einen Antrag auf Förderung eines konkreten Forschungsvorhabens stellen. Der Antrag soll sich an den Anforderungen einer DFG-Sachbeihilfe orientieren und insbesondere die Kapitel „Stand der Forschung einschließlich eigener Vorarbeiten“ sowie „Ziele und Arbeitsprogramm“ enthalten. Einschließlich Lebenslauf sollte der Antrag einen Umfang von maximal zehn Seiten nicht überschreiten.
Die Anträge sind in digitaler Form beim Vorstand der DGPro einzureichen und werden im Peer-Review-Verfahren bewertet. Über die Förderung entscheidet der Vorstand in der Regel zweimal jährlich im Rahmen der Vorstandssitzungen. Antragsteller*innen müssen Mitglied der DGPro sein.
Ein begründeter Folgeantrag ist grundsätzlich möglich. Da die DGPro-Förderung jedoch den Charakter einer Anschubfinanzierung besitzt, erwartet der Vorstand bei wiederholten Förderanträgen eine nachvollziehbare Darstellung der bisherigen Drittmittelaktivitäten. Spätestens vor einer dritten Förderung ist darzulegen, dass für die Fortführung des Forschungsvorhabens Anträge bei externen Fördermittelgebern gestellt wurden. Entsprechende Bewilligungs- oder Ablehnungsschreiben sind – soweit vorhanden – den Antragsunterlagen beizufügen.

Als Fristen für die Antragseinreichung gelten jährlich der 31. März sowie der 30. September.

Bei der Kostenaufstellung sind insbesondere für externe projektbezogene Ausgaben (z. B. zahntechnische Laborleistungen oder Auftragsarbeiten) entsprechende Kostenvoranschläge beizufügen.
Nach Abschluss des Projekts sind ein Mittelverwendungsnachweis sowie ein wissenschaftlicher Ergebnisbericht einzureichen. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt ausschließlich an die Drittmittelverwaltung der jeweiligen Institution, an der die Antragstellerin bzw. der Antragsteller beschäftigt ist.

Bitte nutzen Sie zur Formulierung Ihres Antrags das hier hinterlegte Formular und geben Sie auch ein Projektitel an!

Ihren Antrag senden Sie bitte per e-mail an info@dgpro.de.